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Umfrage-Mitgliederversammlung 2021
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Im letzten Jahr konnte der LRV die Mitgliederversammlung noch im Februar als Präsenzveranstaltung durchführen und entschied sich aufgrund der Coronasituation in diesem Jahr - wie schon ausführlich berichtet - für eine etwas aufwendigere schriftliche Umfrage-Mitgliederversammlung, die in mehreren Schritten per Briefpost zur Durchführung kam. Wichtig war hierbei, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder ihre ausgefüllten Stimmzettel zurücksandten. Die Auswertung der Stimmzettel ergab, dass sich der höhere Aufwand für den Vorstand gelohnt hat, denn 57 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder beteiligten sich und stimmten den Wahlkandidaten sowie den Beschlussvorschlägen mehrheitlich zu. Bei den Wahlen gab es eine Veränderung im Vorstand. Für das Amt des Takelmeisters stand Thomas Beyer für eine weitere Kandidatur nicht mehr zur Verfügung. Aufgrund des Aufgabenspektrums wurden in Doppelbesetzung Tjark Schilly und Tim Ohler als neue Takelmeister gewählt. Jörg Norrmann rückt zum 1. Revisor auf und zum 2. Revisor wurde Michael Meggle gewählt. Aus dem Ältestenrat hatte sich Ingo Grellert zurückgezogen, so dass der freie Platz jetzt mit Thomas Beyer besetzt werden konnte. Ebenso wurde die Wahl der Jugendsprecherin Charlotte Roesler von den Mitgliedern bestätigt. Der 1. Vorsitzende Christoph Matthews bedankt sich bei allen Beteiligten, dass die Ergebnisse rechtliche Gültigkeit erlangt haben und die schriftliche Umfrage-Mitgliederversammlung somit erfolgreich zum Abschluss gebracht werden konnte. Es ist insofern wichtig, dass dies dem Vorstand das Vertrauen und die Legitimation für seine Arbeit gibt. Abschließend noch eine gute Nachricht für alle Bootsbesitzer. Anders als im letzten Jahr dürfen in diesem Frühjahr, auch weil die Wassersportler im vergangenen Jahr verantwortungsvoll mit der Coronasituation umgegangen sind, alle Motorboote und Segelyachten unter Einhaltung der zurzeit bestehenden Kontaktregeln wieder ins Wasser gelassen werden.
Fahrtenseglerpreis
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Unter den Corona-Einschränkungen konnte der Freizeitwert des Segelns im zurückliegenden Jahr nicht hoch genug eingeschätzt werden. Segeln stellt für viele Wassersportler eine optimale Möglichkeit der Erholung dar, das Fahrtensegeln ist für viele der Traumurlaub schlechthin. Weiter ist das Fahrtensegeln prädestiniert für ein generationsübergreifendes Segeln, integrative Projekte und den Bereich Inklusion.
Da viele Mitglieder trotz der speziellen Situation einen Sommertörn machen konnten, wollen wir auch für 2020 gerne unseren Fahrtenseglerpreis vergeben. Die Fahrtensegler werden daher gebeten, für die Teilnahme am Fahrtenseglerpreis kurze Reiseberichte über ihre Törns ab einer Woche an den Fahrtenseglervertreter Rolf Brinkmann einzureichen. Es gilt hierbei nicht das Motto: „Schneller - weiter - länger“, sondern die aus dem Ältestenrat und dem Fahrtenseglervertreter bestehende Jury würdigt besonders die Bewältigung schwieriger Situationen auf See oder eine auf die mit segelnden Kinder oder Jugendlichen abgestimmte Törnplanung. Die Verleihung des Fahrtenseglerpreises soll im Rahmen des Ansegelns erfolgen.
Digitalisierung der Vereinsarbeit
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Die persönlichen Treffen, die Einladungen zu Veranstaltungen und zu ähnlich erfreulichen Vereinsaktivitäten sind noch untersagt. Die Arbeit im Verein geht aber trotz Corona weiter und im Rahmen der Vorgaben der Landesregierung werden mögliche Angebote aufrechterhalten oder auf digitale Medien verlagert. Die Vorstandssitzungen finden weiter über den Videokonferenzdienst Zoom statt. Für die schriftliche Umfrage-Mitgliederversammlung stehen noch der Rücklauf der Stimmzettel und letztlich die Auswertung der Stimmzettel aus. Die gemeinsamen Winterarbeiten an den Vereinsbooten müssen aber aufgrund der Corona-Beschränkungen noch ruhen. Die Ausbildung für den Grundschein Segeln und für den Sportbootführerschein See wird bereits über den Videokonferenzdienst Zoom fortgeführt. Für den Jugendbereich konnte das digitale Angebot noch nicht fertiggestellt werden. Unser Fahrtenseglervertreter Rolf Brinkmann hielt über den Videokonferenzdienst Zoom zwei Vorträge:
• Yachtetikette 2020 - Versuch einer Abgrenzung zwischen gesetzlichen Vorschriften und Anachronismen sowie
• Papiere und Ausrüstung - mehr Pflichten als geahnt.
Beide Vorträge wurden gut angenommen und die Kurzfassungen der Vorträge sollen noch auf der LRV-Homepage eingestellt werden. Im Rahmen des virtuellen Schipperfrühstücks ebenfalls über den Videokonferenzanbieter Zoom berichtete Ralph Rösler über eine Familienseereise von Tallin nach Stockholm. Weitere Vorträge befinden sich in der Vorbereitung und hoffentlich geht der Start in die Segelsaison in diesem Jahr ohne Einschränkungen der Vereinsaktivitäten von statten.
Fahrtenseglerpreis
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Unter den Corona-Einschränkungen konnte der Freizeitwert des Segelns im zurückliegenden Jahr nicht hoch genug eingeschätzt werden. Segeln stellt für viele Wassersportler eine optimale Möglichkeit der Erholung dar, das Fahrtensegeln ist für viele der Traumurlaub schlechthin. Weiter ist das Fahrtensegeln prädestiniert für ein generationsübergreifendes Segeln, integrative Projekte und den Bereich Inklusion.
Da viele Mitglieder trotz der speziellen Situation einen Sommertörn machen konnten, wollen wir auch für 2020 gerne unseren Fahrtenseglerpreis vergeben. Die Fahrtensegler werden daher gebeten, für die Teilnahme am Fahrtenseglerpreis kurze Reiseberichte über ihre Törns ab einer Woche an den Fahrtenseglervertreter Rolf Brinkmann einzureichen. Es gilt hierbei nicht das Motto: „Schneller - weiter - länger“, sondern die aus dem Ältestenrat und dem Fahrtenseglervertreter bestehende Jury würdigt besonders die Bewältigung schwieriger Situationen auf See oder eine auf die mit segelnden Kinder oder Jugendlichen abgestimmte Törnplanung. Die Verleihung des Fahrtenseglerpreises soll im Rahmen des Ansegelns erfolgen.
Schriftliche Umfrage-Mitgliederversammlung 2021
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Ende des letzten Jahres wurde das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie durch eine Sonderregelung ergänzt, die es Vereinen ermöglicht, Mitgliederversammlungen abweichend von den Vorgaben der jeweiligen Satzungen auch als „Nicht-Präsenzveranstaltung“ durchzuführen. Eine virtuelle Mitgliederversammlung in Form einer Videokonferenz wird für nicht durchführbar gehalten, da davon auszugehen ist, dass nicht alle Vereinsmitglieder über die hierfür erforderliche technische Ausstattung verfügen. Deshalb hat sich der Vorstand zu der aufwendigeren schriftlichen Umfrage-Mitgliederversammlung entschieden. Damit die hieraus resultierenden Beschlüsse Gültigkeit erlangen, müssen zum einen alle Vereinsmitglieder beteiligt werden und zum anderen mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder bis zu einem festgelegten Termin schriftlich von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Die Umfrage-Mitgliederversammlung wird in mehreren Schritten durchgeführt. Zunächst erhalten alle Vereinsmitglieder schriftlich per Post die Einladung zur Jahreshauptversammlung mit der Bitte, Anträge und Wahlvorschläge, über die in der Versammlung entschieden werden soll, entweder per E-Mail oder per Post bis zu einem festgelegten Termin einzureichen.
Im nächsten Schritt erhalten die Mitglieder wiederum per Post die Unterlagen für die Jahreshauptversammlung mit allen Tätigkeitsberichten der Vorstandsmitglieder, dem Bericht der Kassenprüfer, den ggf. eingereichten Anträgen und einen Stimmzettel. Für die Entlastung des Vorstandes, die normalerweise erst nach der Berichterstattung aus dem Kreise der Vereinsmitglieder beantragt wird, soll ein Vereinsmitglied gebeten werden, die Vorstandsberichte vorher zu prüfen, ggf. zu kommentieren und - soweit gerechtfertigt - die Entlastung zu beantragen.
Um die Gültigkeit einer Mitgliederversammlung unter den COVID-19-Auflagen zu erreichen, müssen also mindestens 50% aller Vereinsmitglieder fristgerecht an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen. Daher ist von größter Bedeutung, dass alle Mitglieder von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und den ausgefüllten Stimmzettel zurücksenden. Nach Auswertung der Stimmzettel muss das Ergebnis noch kommuniziert werden.
Personelle Veränderungen wird es im Vorstand nur für den Posten des Gerätewarts geben, alle weiteren Vorstandsmitglieder haben sich zur Wiederwahl bereit erklärt. Ein 2. Kassenrevisor muss satzungsgemäß neu gewählt und im Ältestenrat eine Position nachbesetzt werden.
Der LRV möchte mit dieser Umfrage-Mitgliederversammlung sicherstellen, dass anstehende Entscheidungen und Neuwahlen nicht mit ungewisser Frist in die Zukunft verlagert werden.