| Fahrtensegeln |
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Die Fahrtensegler-Abteilung des Laboer Regatta Vereins wurde 1974 ins Leben gerufen. Ziel der Fahrtensegelei im LRV war und ist es:
Mastenkranordnung des Laboer Regatta Vereins von 1910 e.V. und des Yachtclub Laboe e.V. Zwischen den Eigentümern (Verleihern) und dem Benutzer des Krans, der Mitglied des LRV/YCLa sein muss, wird ein Leihvertrag gem. der Vorschrift aus § 598 BGB abgeschlossen. Der Entleiher erhält eine Benutzerordnung sowie eine Erklärung des Haftungsschlusses der Eigentümer zur Unterschrift. Mit der Unterschrift des Entleihers sowie der Übergabe des Schlüssels durch die Eigentümer resp. eines Bevollmächtigten gilt der Leihvertrag als abgeschlossen. Die Gefahren der Kranbenutzung gehen bis zur Rückgabe des Schlüssels und der Abnahme des benutzten Kranes durch die Eigentümer oder deren Bevollmächtigten auf den Entleiher über. Der Entleiher erklärt mit seiner Unterschrift unter den Leihvertrag (Benutzungsordnung), dass er Ansprüche gegen den Verleiher nicht geltend machen wird, es sei denn, der Verleiher hafte aus den ihm gesetzlichen obliegenden Verpflichtungen (Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit § 599, 600 BGB). Der Entleiher erklärt mit seiner Unterschrift unter den Leihvertrag, dass er von der entliehenen Sache (Mastenkran) keinen anderen als den vertragsmäßigen Gebrauch machen wird (Heben von Masten von eigenen Segelsportbooten). Insbesondere erklärt er weiterhin, dass er ohne Erlaubnis des Verleihers keinem Dritten den Kran zum Gebrauch überlassen wird. Die Rückgabepflicht des Entleihers ergibt sich aus den Vorschriften des § 604, Abs. 2 BGB). Betriebsvorschriften und Benutzungsordnung für den Einträgerkran im Yachthafen Laboe
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