|
Veranstalter:
|
Laboer Regatta Verein von 1910 e.V.
|
|
Revier:
|
Kieler Außenförde /Steiner Bucht bis Kolberger Heide (Ausweichbahn: Strander Bucht)
|
|
Wettfahrttage:
|
Samstag, 09.06.2012, und Sonntag, 10.06.2012
|
|
Start:
|
1. Lauf: Samstag, 11.00 Uhr alle weiteren Läufe nach Bekanntgabe
|
|
Letzte Startmöglichkeit:
|
Sonntag, 10.06.2012, 13.30 Uhr
|
|
Wettfahrten:
|
5 Wettfahrten
|
|
Kurs:
|
Up- and Down-Kurse
|
|
Punktsystem:
|
Gesegelt wird nach dem "Low-Point-Wertungssystem" (WR) gemäß Anhang A. Es sind 5 Wettfahrten vorgesehen, bei 5 Wettfahrten ein Streicher!
|
|
Wettfahrtbüro:
|
Im neuen Rettungsschuppen der DGzRS am Gewerbehafen Laboe. Samstag und Sonntag ab 08.00 Uhr geöffnet
|
|
Segelanweisungen:
|
Erhält jeder Teilnehmer im Wettfahrtbüro
|
|
Meldeadresse:
|
Laboer Regatta Verein Börn 8, 24235 Laboe Fax: (0 43 43 ) 42 97 41 e-Mail:wettsegeln[ät]laboerregattaverein.de
Online-Meldeformular
Wir bevorzugen die Online-Meldung über unsere Homepage. Falls Sie einen anderen Weg wählen möchten, bitten wir um Angabe von Segelnummer, Name des Bootes, Name, Geburtsjahr und Verein sowie möglichst die DSV-Nr. des Vereins für den Steuermann und alle Crew-Mitglieder.
|
|
Meldeschluss:
|
Freitag, 01. Juni 2012 Meldungen sind nur gültig nach Eingang des Startgeldes auf unserem Konto. Gutschrift muss bis Dienstag, 05.06.2012, auf unserem unten angegebenen Konto erfolgt sein.
|
|
Meldegeld:
|
Das Meldegeld beträgt 70,-- € je Boot, enthält ein Essen je Crewmitglied und ist zu überweisen bis Meldeschluss an den Laboer Regatta Verein, Bankkonto: Kieler Volksbank · Kto.-Nr.: 56021305 · BLZ 210 900 07
|
|
Preise:
|
Punktpreise für die ersten 10 Boote Wanderpreis: - Trudelmaus-Pokal - ein Folkeboot Halbmodell - für den Steuermann des punktbesten Bootes - Karl-Rehder-Gedächtnispreis für den punktbesten Steuermann über 60 Jahre - Hein-Dahlinger-Gedächtnispreis (ein Folkeboot-Halbmodell) für den punktbesten Steuermann der Flotte Kiel Die Gewinner der Wanderpreise werden gebeten, diese bis 4 Wochen vor dem Beginn der Regatta im Folgejahr an den Veranstalter zurückzusenden.
|
|
Führerscheine:
|
Steuerleute müssen im Besitz des Führerscheines sein, der für das Revier vorgeschrieben ist.
|
|
Haftungsausschluss-Haftungsbegrenzung-Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten-Arbeitnehmer und Mitarbeiter-Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
|
|
Bootsliegeplätze:
|
Für Teilnehmer kostenlos im Gewerbehafen der Gemeinde Laboe.
|
|
Rahmenprogramm:
|
siehe das Programm
|
|
Kranen:
|
Für Teilnehmer kostenlos im Hafen Laboe mit der freundlichen Unterstützung der Firma Becsen.
|
|
Siegerehrung:
|
Siegerehrung am Sonntag nach Ende der Protestfrist
|
|
Zulassungskodex:
|
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim Trudelmaus-Pokal um eine Ranglistenregatta handelt und diese der Ranglistenordnung des DSV unterliegt. Somit müssen nicht nur die Steuerleute sondern alle Crewmitglieder den Zulassungskodex der ISAF (ISAF-Regulations 19) erfüllen.
|
|
Versicherung:
|
Jedes teilnehmende Boot muss eine Haftpflichtversicherung besitzen. Ein Versicherungsnachweis ist während der Veranstaltung bereit zu halten.
|
|
|
|